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Früher konnte ohne Trauzeugen keine Trauung stattfinden,
wobei es hier nicht wirklich wichtig war, dass man die Trauzeugen
gut kannte. Die Trauzeugen mussten lediglich die Trauung "bezeugen".
Heute sind Trauzeugen beim Standesamt keine "Pflicht" mehr, bei
der kirchlichen Trauung ist es etwas anders. Hier sind sie bei einer
katholischen Trauung noch erforderlich. Aber ob nun standesamtlich,
katholisch oder evangelisch geheiratet wird, kaum ein Paar ohne Trauzeugen
heiraten.
Da die Trauzeugen bereits bei den Hochzeitsvorbereitungen mit einbezogen
werden können, ist die Zeit bis zum dem großen Tag für Brautpaar und
Trauzeugen eine sehr aufregende und schöne Zeit.
Die Trauzeugin der Braut wird möglicherweise bei den Anproben des
Brautkleides
dabei sein und bei der Hochzeitsfrisur und dem Makeup Entscheidungshilfe
leisten.
Der Trauzeuge des Bräutigams wird vielleicht den Bräutigam zum
Herrenausstatter begleiten. Hier sollte der Trauzeuge dann über sehr
nützliche, aber geheime Informationen zum Brautkleid verfügen, die er von
der Trauzeugin bekommt und natürlich nicht verrät. Sollte es aber durch
das Brautkleid Vorgaben bzgl. der Farben geben, wird der Trauzeuge bei
unpassenden Hochzeitsanzügen immer nach allen Regeln der Kunst abraten.
Die Trauzeugen sind in der Regel auch Ansprechpartner, wenn es um die
Gestaltung der Hochzeitsfeier geht. Möchten Hochzeitsgäste Spiele machen
oder einen Sketch aufführen, informieren sie die Trauzeugen, damit der
Ablauf des Tages zeitlich besser geplant werden kann. Auch Junggesellinnen
oder Junggesellenabschiede werden von den Trauzeugen organisiert.
Bei der standesamtlichen Trauung haben sie dann im wesentlichen die
Aufgabe, die Trauung zu bezeugen und im Stammbuch zu unterschreiben.
Bei der kirchlichen Trauung haben Sie dann schon wieder etwas mehr zu tun.
Die Trauzeugin der Braut hilft beim Zurechtzupfen des Brautkleides bevor
die Braut die Kirche betritt. Nimmt der Braut den Brautstrauß ab, wenn die
Ringe getauscht werden. Der Trauzeuge vergisst auf keinen Fall die
Trauringe!
Fürbitten oder andere Beiträge können von den Trauzeugen - auch zusammen
mit anderen Hochzeitsgästen - vorgetragen werden.
Am Ende des Gottesdienstes werden beide Trauzeugen erneut im Stammbuch
unterschreiben. |